Bauamt-Logik bei fehlender Umwandlung von Gewerberaum:
Mieter raus – Problem gelöst!

Es geht um das Haus in der Leyendecker Straße 6. Das Bauamt der Stadt Köln wirft den Mieter:innenn vor, die Wohnungen illegal zu nutzen. Die Mieter:innen haben Mietverträge. Manche wohnen dort seit 17 Jahren.
Früher wurde das Haus gewerblich genutzt. Jetzt wohnten dort Mieter:innen mit Mietverträgen. Die Räume wurden als Wohnung vermietet, mit Mietvertrag. Die Mieter:innen sind dort gemeldet. Jetzt wurde ihnen vom Bauamt eine Anhörung zugestellt, eine Aufforderung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln. Die Zwangsmaßnahme ist nicht an den Hauseigentümer gerichtet, der die Gewerberäume als Wohnungen vermietet hat, sondern an die Mietenden.
Da wiehert der Amtsschimmel


Der Amtsschimmel wiehert nicht das erste Mal!
Bereits 2023 entmietete das Bauaufsichtsamt für Porz, Kalk und Mülheim ein Haus in der Wallstraße 31 in Mülheim.
bauordnung-gefahrenabwehr-3@stadt-koeln.de
Hier: Bauaufsichtsamt für Ehrenfeld und Chorweiler
bauordnung-gefahrenabwehr-2@stadt-koeln.de

Wir fordern die Oberbürgermeisterin und den Stadtrat auf, solche Verstöße künftig nicht auf dem Rücken der Mietenden auszutragen sondern die Verursacher heranzuziehen.
Köln kann doch nicht schuldfreie Mieter:innen auf die Straße zu setzen, um gesetzwidriges Handeln des Eigentümers zu stoppen.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


