Persönlichkeitsrechte


Persönlichkeitsrechte müssen geschützt werden.

Da gilt gleiches Recht für alle.

Mieterin und Vermieterin sitzen sich auf Augenhöhe gegenüber. Das Verhältnis der beiden beginnt, wenn beide sich frei entschieden haben, den Mietvertrag zu unterschreiben. Niemand muss einen Index-Mietvertrag unterschreiben. Wenn die Miete zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist, kann sowohl die Mieterin als auch die Vermieterin den Betrag in der gewünschten Höhe eintragen. Selbstverständlich kann die Mieterin ablehnen, die Altmöbel des verstorbenen Opas gegen eine entsprechende Ablöse (oder als „möbliert“ in die Miete eingespeist) zu übernehmen. Wichtig ist nur, dass am Ende von beiden die Unterschriften auf dem Papier stehen. – Und morgen, liebe Kinder, erzähle ich euch ein anderes Märchen.

Jetzt kommt die Geschichte von Kalle, Rainer und Werner.

https://www.fdp-koeln.de/politik/anpassung-der-sozialen-erhaltungssatzung/anfragen


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