Offensiv für Wohnraum
Für einen Bundesweiten Mietendeckel
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EIGENTLICH sollte der WohnGipfel der Bundesregierung ja am 5.-6. Dezember in Hamburg durchgeführt werden. Dafür hatten viele Hamburger Gruppen ein breites Protest-Bündnis geschaffen und eigentlich wollten wir bundesweit zum Protest nach Hamburg anreisen.
Doch dann kam das Ampel🚦-Aus👎 und alles war ganz anders!🚥
Der Hamburger Wohngipfel findet jetzt ganz abgespeckt als kleines Elite-Treffen in Berlin statt. Das Protest-Bündnis hat sich neu aufgestellt:
Bundesweit sollen Proteste stattfinden.
Hamburg
Hamburg nutzt seine Vorbereitungen für eine Demo mit Kundgebungen und Diskussionsveranstaltung.
Berlin
Die Berliner organisieren eine Kundgebung am Tagungsort und eine Pressekonferenz
Köln
Die Kölner verknüpfen den Wohngipfelprotest mit einem Skandal. Ein Vermieter will 85-jährigen Mieter mit dem Eigenbedarfs-Trick aus der Wohnung klagen.
DWE
Die Leute von Deutsche Wohnen Enteignen haben in der Hamburger Vorbereitungsgruppe die Idee eingebracht, das Hamburger Bündnis nach dem Wohngipfel-Protest weiter zu entwickeln in eine bundesweite Kampagne für einen bundesweiten Mietendeckel.
Mietenstopp
Von der bundesweiten Kampagne Mietenstopp kam der Vorschlag, bei Wohngipfel-Protesten in anderen Städten Topfdeckel einzusetzen.
Zum Kölner Protest
Warum treffen wir uns am Landgericht?
Der Kölner Wohngipfelprotest knüpft an eine bevorstehende Gerichtsverhandlung an.
Immer mehr Vermieter von der dunklen Seite der Macht versuchen ihre Wohnungen von den Altmietern zu befreien. Wer die Wohnungsnot ausnutzt, kann bei Neuvermietung sogar für Schrott-Immobilien Luxusmieten kassieren.
Wer prüft schon, ob das rechtens ist?
Betongold
Manche verstehen: Eigentum verpflichtet – zu immer mehr Eigentum.
Und wo kein Kläger ist – da ist bekanntlich auch kein Richter.
zurück zur bevorstehenden Gerichtsverhandlung:
Express, Focus und andere berichteten mehrfach über die Wohnsituation des 85-jährigen Mieters.
Der Vermieter hatte behauptet, seine Tochter wolle in die unsanierte Wohnung einziehen, die er selbst in einen vertragswidrigen Zustand versetzt hatte. Danach hatte er wegen Eigenbedarf gekündigt.
Der Richter wies im April 2024 die Klage des Vermieters auf Eigenbedarf ab. In der Urteilsbegründung hieß es: Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass der Vermieter ernsthaft die Absicht hat, die Wohnung an die Tochter zu überlassen und zum anderen, dass diese die Wohnung auch tatsächlich beziehen will.
Der Vermieter geht nun gerichtlich gegen das Urteil vor und versucht, den 85-jährigen Mieter trotzdem loszuwerden.
Am 5. Dezember um 12 Uhr wird in Saal 126 im Landgericht, Luxemburger Straße 101 in zweiter Instanz wegen der Eigenbedarfskündigung gegen Klaus Jordan verhandelt. Klaus freut sich über solidarische Prozess Begleitung.
Deshalb sind wir mit unserem Kölner Wohngipfelprotest hier:
Für einen bundesweiten Mietendeckel!
EigenbedarfsKündigungsTrick stoppen!
Wer Mieter Klaus durch seine Anwesenheit in der Gerichtsverhandlung unterstützen möchte, kann um viertel vor Zwölf zum Gerichtssaal gehen.
zum runterladen:
HAMBURG
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