WohngipfelProtest


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Offensiv für Wohnraum

Für einen Bundesweiten Mietendeckel

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sharepic zum Kölner Mietengipfel-Protest mit Aktionsfoto von Helmut Nick

EIGENTLICH sollte der WohnGipfel der Bundesregierung ja am 5.-6. Dezember in Hamburg durchgeführt werden. Dafür hatten viele Hamburger Gruppen ein breites Protest-Bündnis geschaffen und eigentlich wollten wir bundesweit zum Protest nach Hamburg anreisen.

Doch dann kam das Ampel🚦-Aus👎 und alles war ganz anders!🚥

Der Hamburger Wohngipfel findet jetzt ganz abgespeckt als kleines Elite-Treffen in Berlin statt. Das Protest-Bündnis hat sich neu aufgestellt:

Bundesweit sollen Proteste stattfinden.

Aktionsfoto Gruppe mit MietendeckelBanner vorm Landgericht
©Helmut Nick
Aktionsfoto vorm Landesgericht: Gruppe schlägt Topfdeckel für Bundesweiten Mietendeckel
©Helmut Nick
Klaus Jünschke gibt ein Interview vor dem Kölner Landgericht beim Wohngipfelprotest
©Helmut Nick
Aktionsfoto Gruppe mit MietendeckelBanner vorm Landgericht
©Helmut Nick

Hamburg

Hamburg nutzt seine Vorbereitungen für eine Demo mit Kundgebungen und Diskussionsveranstaltung.

Berlin

Die Berliner organisieren eine Kundgebung am Tagungsort und eine Pressekonferenz

Köln

Die Kölner verknüpfen den Wohngipfelprotest mit einem Skandal. Ein Vermieter will 85-jährigen Mieter mit dem Eigenbedarfs-Trick aus der Wohnung klagen.

Einladungsbildchen zum WohngipfelProtest am 5. Dezember 2024 um 11:11 Uhr vorm Kölner Landgericht

DWE

Die Leute von Deutsche Wohnen Enteignen haben in der Hamburger Vorbereitungsgruppe die Idee eingebracht, das Hamburger Bündnis nach dem Wohngipfel-Protest weiter zu entwickeln in eine bundesweite Kampagne für einen bundesweiten Mietendeckel.

Mietenstopp

Von der bundesweiten Kampagne Mietenstopp kam der Vorschlag, bei Wohngipfel-Protesten in anderen Städten Topfdeckel einzusetzen.

Zum Kölner Protest

Warum treffen wir uns am Landgericht?

Der Kölner Wohngipfelprotest knüpft an eine bevorstehende Gerichtsverhandlung an.

Immer mehr Vermieter von der dunklen Seite der Macht versuchen ihre Wohnungen von den Altmietern zu befreien. Wer die Wohnungsnot ausnutzt, kann bei Neuvermietung sogar für Schrott-Immobilien Luxusmieten kassieren.

Mit dem EigenbedarfsKündigungsTrick hat man beste Chancen. Man behauptet einfach, die Tochter wolle in die vermietete Wohnung einziehen (oder Tante Else oder Onkel Willi oder alle zusammen). Wenn dann die Altmieter:innen draußen sind, kann die Bruchbude in Zeiten der Wohnungsnot mindestens für das Doppelte vermietet werden.

Das darf man zwar nicht, aber wer kontrolliert das schon?

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Artikel 14 (2) Grundgesetz

Betongold

Manche verstehen: Eigentum verpflichtet – zu immer mehr Eigentum.

Und wo kein Kläger ist – da ist bekanntlich auch kein Richter.

zurück zur bevorstehenden Gerichtsverhandlung

VermieterVandalismus:

Express, Focus, Lokalzeit (WDR) ab Minute 04:51 und andere berichteten mehrfach über die Wohnsituation des 85-jährigen Mieters.

Der Vermieter hatte behauptet, seine Tochter wolle in die unsanierte Wohnung einziehen, die er selbst in einen vertragswidrigen Zustand versetzt hatte. Danach hatte er wegen Eigenbedarf gekündigt.

Der Richter wies im April 2024 die Klage des Vermieters auf Eigenbedarf ab. In der Urteilsbegründung hieß es: Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass der Vermieter ernsthaft die Absicht hat, die Wohnung an die Tochter zu überlassen und zum anderen, dass diese die Wohnung auch tatsächlich beziehen will.

Der Vermieter geht nun gerichtlich gegen das Urteil vor und versucht, den 85-jährigen Mieter trotzdem loszuwerden.

Am 5. Dezember um 12 Uhr wird in Saal 126 im Landgericht, Luxemburger Straße 101 in zweiter Instanz wegen der Eigenbedarfskündigung gegen Klaus Jordan verhandelt. Klaus freut sich über solidarische Prozess Begleitung.

Deshalb sind wir mit unserem Kölner Wohngipfelprotest hier:

Für einen bundesweiten Mietendeckel!
EigenbedarfsKündigungsTrick stoppen!

Wer Mieter Klaus durch seine Anwesenheit in der Gerichtsverhandlung unterstützen möchte, kann um viertel vor Zwölf zum Gerichtssaal gehen.

Am Ende des Tages

Am Ende des Tages einigen sich Mieter und Vermieter in einem Vergleich und alles ist gut.

Es ist gut, dass der Vermieter das mit dem Vermieter-Vandalismus gemacht hat. Also einen Handwerker beauftragen, den Abflussbereich fachgerecht unbrauchbar machen zu lassen und auch sonst einfach nur die Miete einzustecken ohne die Wohnung instand zu halten.

Der Mieter ist Ende Februar raus und der Zweck heiligt die Mittel.

Das Urteil:

Es gibt kein Urteil! Es gibt einen Vergleich!

Der Vermieter trägt die Gerichtskosten und kann ab März seine Betongold-Fantasien umsetzen.

Der Mieter darf bis Februar weiter Wohnen und erhält Zehntausend Euro.

Alle sind zufrieden!
Alle sind zufrieden?

Im Namen des Volkes:

Was lernen wir daraus?

Wenn mir demnächst die Welt wieder quer kommt, gehe ich einfach zu meiner Nachbarin rüber und schrotte ihr Klo, reiße in der Küche den Abfluss raus und haue im Wohnzimmer den Putz von der Wand. Dann frage ich einfach hinterher den Richter nach einem Vergleich.

Das geht nicht? – Das ginge nur, wenn die Nachbarin meine Mieterin wäre? – Ach so.


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